Elektro - Attest

09.08.2018

Gesetzliche Überprüfungspflichten für Elektroanlagenbetreiber!

Die Gewährleistung der Sicherheit elektrischer Anlagen gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen. Grundsätzlich ist jede elektrische vor der ersten Inbetriebsetzung zu prüfen, wobei man unterscheiden muss zwischen einer Neuanlage oder Erweiterung bzw. Änderung der Anlage. In der ÖVE/ÖNORM E 8001 sind die erforderlichen Prüfungsschritte dargestellt. Grundlage dafür ist eine europäische Vorschrift IEC 60364 mit nationalen Ergänzungen, Klarstellungen und Erläuterungen.


Was muss geprüft werden?

Jede elektrische Anlage vom Wohnhaus, über Gewerbebetrieb bis hin zum Industriebetrieb.


Wie oft muss geprüft werden?

Bei der Errichtung:

  • Jede elektrische Anlage muss bei der Errichtung überprüft werden und ein Anlagenbuch angelegt werden.

Im laufenden Betrieb:

Private Anlagenbetreiber:

  • Anlagen von Endverbrauchern wie Wohnungen oder private Wohnhäuser unterliegen keiner gesetzlich wiederkehrenden Überprüfungspflicht. Es wird empfohlen zumindest alle 5 bis 10 Jahre eine Überprüfung durchzuführen.

Gewerbliche und Industrielle Anlagen:

  • Es besteht für diese Anlagen eine Überprüfungspflicht.
  1. Die Intervalle richten sich nach den Vorgaben der Gewerbebehörde und Elektroschutzverordnung. Diese sind in der Betriebsanlagengenehmigung nieder geschrieben.
  2. In der Regel gelten folgende Prüfungsinterfalle für die wiederkehrenden Überprüfungen.
  • Büro sowie Handelsbetriebe alle 10 Jahre.
  • Gewerbebetriebe wie Küchen, Tischlereien, Mechanikerwerkstätten etc. alle 3 Jahre.
  • Industrielle Anlagen, Großbetriebe wie Medizintechnik, Produktionsbetriebe etc. alle 2 Jahre.
  • Baustellen gem. Bauarbeiterschutzverordnung jährlich.
  • Blitzschutzanlagen für Arbeitsstätten alle 3 Jahre. (Jährlich bei explosionsgefährlichen und/oder hochentzündlichen Arbeitsstoffe (Tankstellen etc.)

Was kann passieren wenn ein Anlagenbetreiber seine Elektrotechnische Anlage nicht nach ÖVE/ÖNORM E 8001  überprüfen lässt?

  • Im Falle eines Schadens durch z.B.: Brand, Gerätedefekt kann die Versicherung eine finanzielle Deckung des Schadens ablehnen!
  • Im Falle eines Personenschadens (Verbrennung, Todesfall) hat der Anlagenbetreiber eine Beweispflicht auf die ordnungsgemäße Funktionalität seine Elektroanlage, der er durch ein fehlendes Anlagenbuch oder den vorgeschriebenen Wiederkehrenden Prüfungen nicht nachkommen kann.
© 2018 Anton Fuchs. Alle Rechte vorbehalten.
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