Prüfpflichten Österreich

04.02.2020

PRÜFPFLICHTEN

Das ArbeitnehmerInnen-Schutzrecht sieht vor, dass z.B. elektrische Anlagen, Arbeitsmittel, Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung sowie Einrichtungen zur Brandmeldung oder -bekämpfung und zur Rettung aus Gefahr in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden müssen. Bei der Prüfung festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beheben.

In den einzelnen Verordnungen zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind die entsprechenden Prüfintervalle, die zu prüfenden Einrichtungen und der Prüferkreis angeführt:

Arbeitsstättenverordnung

  • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • Alarmeinrichtungen
  • Klima- oder Lüftungsanlagen
  • Brandmeldeanlagen
  • Löschgeräte und stationäre Löschanlagen
  • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen und Orientierungshilfen

Arbeitsmittelverordnung

  • Übersicht prüfpflichtige Arbeitsmittel

Verordnung Persönliche Schutzausrüstung

  • bestimmte persönliche Schutzausrüstungen

Grenzwerteverordnung 2011

  • Absauganlagen

Flüssiggasverordnung

  • ortsfeste Behälter
  • bestimmte Rohrleitungen
  • elektrische Anlagen
  • Blitzschutz
  • Flüssiggaswarneinrichtungen
  • Löscheinrichtungen

Verordnung über brennbare Flüssigkeiten

  • Lagerbehälter
  • Sicherheitsschränke
  • elektrische Anlagen
  • Blitzschutz

Elektroschutzverordnung

  • elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • Blitzschutzanlagen

Kälteanlagenverordnung

  • Kälteanlagen mit einem Füllgewicht des Kältemittels von mehr als 1,5 kg, soweit das Kältemittel nicht Luft oder Wasser ist

Verordnung explosionsfähige Atmosphären

  • Lüftungs- und Absaugungsanlagen
  • elektrische Anlage
  • sonstige Schutzeinrichtungen und -maßnahmen

Bauarbeiterschutzverordnung

  • Prüfpflichten auf Baustellen

Spezielle Prüfungen können auch im Bewilligungsbescheid der Arbeitsstätte durch die Behörde vorgeschrieben sein.


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